Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Was es bringt

Written on 26. Februar 2026
Harald Schuster


In der Energieberatung

Es klingt etwas unerwartet: In der Gebäudeenergieberatung ergeben sich viele neue Möglichkeiten. Die neue Maxime "Jeder macht, was er will!" gibt Hausbesitzern Freiheiten die sie bisher nicht hatten. Sanierungsumfang, Wahl der richtigen Heizung, Einzelmaßnahmen. Wer einen fähigen Energieberater hat, dem sind kaum noch Grenzen gesetzt.

Leider gilt das auch im negativen Bereich: Wer keine Ahnung hat und auf Steinzeittechnik setzt, der verliert schnell ein Vermögen an Heizkosten. Bot das bisherige Gebäudeenergiegesetz noch eine (wenn auch einseitige) Richtlinie fürs effiziente Handeln, so gibt die neue Variante praktisch keine Hilfestellung.  Dabei können die meisten Hausbesitzer ihr Budget nur einmal ausgeben und müssen teure Fehler vermeiden. Hier setzen wir an und zeigen wirksame Sparmaßnahmen auf, die nicht gleich die Welt kosten.

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Politisch

Betrachtet man die bisher bekannten Eckpunkte zum Gebäudemodernierungsgesetz, so stellt man fest: Viel steht nicht drin. Das ist auch der größte Unterschied zum bisherigen GEG, das viel regelte und so auch Kritik verursachte. Neue Maxime ist "Jeder macht was er will". Das freut die Verkäufer von Heizsystemen. Selbst die älteste Technik darf wieder installiert werden. Steigen die Heizkosten ist letztlich der Kunde schuld der ja frei entschieden hat womit er sein Gebäude warmhält, ob er dämmt oder wie er sich informiert.

Kritisiert wird denn auch, das vage auf einen steigenden Anteil an (nicht verfügbaren) Biokraftstoffen verwiesen wird. Alternativ sind auch "synthetische" (und damit ultrateure) Brennstoffe als Gas- und Ölersatz vorgesehen. Mit deren hohen Kosten steht der Verbraucher dann künftig alleine da. 

Auch problematisch: Das neue Gesetz hebelt bereits vereinbarte EU-Regelungen zur Energieeffizienz in Gebäuden aus. Konflikte innerhalb der EU sind so programmiert, denn die Bundesregierung will sich in Brüssel für die Aufweichung und Verzögerung der getroffenen Vereinbarungen einsetzen.

In der Fernwärmeversorgung werden Möglichkeiten geschaffen, die Preise noch schneller zu erhöhen. Das bringt Kritik seitens der Verbraucherverbände, da die betroffenen Haushalte gar keine Heizalternative haben.

Ob die neue Regelung wie geplant bis Mitte 2026 umsetzbar ist und ob sie sich länger hält als ihre zahlreichen Vorgänger zeigt am Ende die Zeit.

Wer die Eckpunkte lesen möchte findet sie im Anhang.


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